BOTSCHAFT UND KONSULAT VON PORTUGAL

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Portugal

Botschaft
Kanzlei

Weltpoststrasse 20
3015 Bern

9.00 – 16.30 Uhr

embassyportugal.berna@mne.pt

031/352 86 68

telefax 031/351 44 32

Botschaft

Soziale Angelegenheiten und Auswanderung
Weltpoststrasse 20
3015 Bern

031/351 17 42

Botschaft

Amt für Bildung

Weltpoststrasse 20
3015 Bern

031/352 73 49

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Weltpoststrasse 20
3015 Bern

8.30 – 15.30 Uhr

sconsular.berna@mne.pt

031/351 17 73
031/351 17 74

telefax 031/352 02 48

Konsulat

Generalkonsulat von Portugal
Route de Ferney 220
1218 Le Grand-Saconnex

08.00 bis 14.00 Uhr

genebra@mne.pt

Konsulat

Konsularagentur von Portugal

Via Ferruccio Pelli 13
6900 Lugano

08.30 bis 15.30 Uhr

lugano@mne.pt

091/260 38 60

telefax 091/260 38 61

Konsulat

Konsularagentur von Portugal

Avenue du Midi 7
1950 Sitten

08.00 bis 14.00 Uhr 13.00 bis 14.00 (Telefon)

ecsion@dgaccp.pt

027/323 15 11

telefax 027/323 51 11

Konsulat

Generalkonsulat von Portugal

Zeltweg 13
8032 Zürich

08.30 bis 15.30 Uhr

zurique@mne.pt

044/200 30 40

telefax 044/200 30 50

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON PORTUGAL

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post