BOTSCHAFT UND KONSULAT VON PORTUGAL
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Portugal
Botschaft
Kanzlei
Weltpoststrasse 20
3015 Bern
9.00 – 16.30 Uhr
embassyportugal.berna@mne.pt
031/352 86 68
telefax 031/351 44 32
Botschaft
Soziale Angelegenheiten und Auswanderung
Weltpoststrasse 20
3015 Bern
031/351 17 42
Botschaft
Amt für Bildung
Weltpoststrasse 20
3015 Bern
031/352 73 49
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Weltpoststrasse 20
3015 Bern
8.30 – 15.30 Uhr
sconsular.berna@mne.pt
031/351 17 73
031/351 17 74
telefax 031/352 02 48
Konsulat
Generalkonsulat von Portugal
Route de Ferney 220
1218 Le Grand-Saconnex
08.00 bis 14.00 Uhr
genebra@mne.pt
Konsulat
Konsularagentur von Portugal
Via Ferruccio Pelli 13
6900 Lugano
08.30 bis 15.30 Uhr
lugano@mne.pt
091/260 38 60
telefax 091/260 38 61
Konsulat
Konsularagentur von Portugal
Avenue du Midi 7
1950 Sitten
08.00 bis 14.00 Uhr 13.00 bis 14.00 (Telefon)
ecsion@dgaccp.pt
027/323 15 11
telefax 027/323 51 11
Konsulat
Generalkonsulat von Portugal
Zeltweg 13
8032 Zürich
08.30 bis 15.30 Uhr
zurique@mne.pt
044/200 30 40
telefax 044/200 30 50
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

