BOTSCHAFT UND KONSULAT VON MEXIKO

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Mexiko

Botschaft
Kanzlei

Weltpoststrasse 20
3015 Bern

9.00 – 13.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr

informacionsui@sre.gob.mx

031/357 47 47
031/357 47 56

telefax 031/357 47 48

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Weltpoststrasse 20
3015 Bern

embamexsuicons@swissonline.ch; consulmex@swissonline.ch

031/357 47 47
031/357 47 43

telefax 031/357 47 48

Konsulat

Konsulat von Mexiko
Aeschenvorstadt 21
4051 Basel

konsulatmexico@bluewin.ch

061/283 06 30

telefax 061/283 06 32

Konsulat

Konsulat von Mexiko
Rue de Candolle 16
1205 Genf

consulatdegeneve@consulmex.ch

022/328 39 20

telefax 022/328 52 42

Konsulat

Konsulat von Mexiko
Via Nassa/Via Dogana Vecchia 2
6900 Lugano

consulmexluga@bluewin.ch

091 913 44 23

telefax 091 923 68 62

Konsulat

Konsulat von Mexiko
1. Stock, Tödistrasse 16
8002 Zürich

consulmexicozurich@bluewin.ch

044/280 67 00

telefax 044/280 67 01

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON MEXIKO

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post