BOTSCHAFT UND KONSULAT VON MONACO
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Monaco
Botschaft
Kanzlei
Gryphenhübeliweg 7
3006 Bern
Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
ambassademonaco@bluewin.ch
031/356 28 58
telefax 031/356 28 55
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Generalkonsulat des Fürstentums Monaco
Postfach 6423, Bubenbergplatz 8
3001 Bern
eric.vongraffenried@vongraffenried.ch
031/560 66 06
telefax 031/560 66 01
Konsulat
Konsulat des Fürstentums Monaco
Postfach, Rittergasse 25
4001 Basel
philip.baumann@notenstein-laroche.ch
061/976 62 62
telefax 061/976 62 63
Konsulat
Konsulat des Fürstentums Monaco
Quai du Seujet 30
1201 Genf
frumpf@huet.ch
022/707 65 36
telefax 022/707 17 59
Konsulat
Konsulat des Fürstentums Monaco
Via F. Somaini 3
6900 Lugano
monaco@rimoldigianandrea.ch
091/994 70 28
Konsulat
Konsulat des Fürstentums Monaco
Chapfstrasse 48
8126 Zumikon
consulatdemonaco.zuerich@bluewin.ch
044/919 04 16
telefax 044/919 03 97
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

