BOTSCHAFT UND KONSULAT VON TÜRKEI

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Türkei

Botschaft
Kanzlei

Postfach 34, Lombachweg 33
3000 Bern 15

900 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

botschaft.bern@mfa.gov.tr

031/359 70 70
031/359 70 89

telefax 031/352 88 19

Botschaft

Büro für Bildung

Lombachweg 33
3006 Bern

egitim@bluewin.ch

031/352 23 28

telefax 031/352 12 35

Botschaft

Pressestelle

Lombachweg 33
3006 Bern

bern-pressdept@bluewin.ch

031/368 13 55

telefax 031/368 13 56

Botschaft

Finanzberater
Lombachweg 33
3006 Bern

031/351 44 26

telefax 031/352 88 19

Botschaft

Büro für Arbeit und Soziales
Lombachweg 33
3006 Bern

031/351 06 29

Botschaft

wirtschaftliche und kommerzielle Berater

Lombachweg 33
3006 Bern

031/351 43 75

telefax 031/351 43 55

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Postfach 34, Lombachweg 33
3000 Bern 15

031/359 70 70

telefax 031/352 88 19

Konsulat

GeneralKonsulat der Republik Türkei

Postfach 1901, Route de Pré-Bois 20
1215 Genf 15 Flughafen

consulat.geneve@mfa.gov.tr

022/710 93 60

telefax 022/710 93 61

Konsulat

GeneralKonsulat der Republik Türkei

Weinbergstrasse 65
8006 Zürich

konsulat.zurich@mfa.gov.tr

044/368 29 00

telefax 044/368 29 19

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON TÜRKEI

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post