BOTSCHAFT UND KONSULAT VON TÜRKEI
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Türkei
Botschaft
Kanzlei
Postfach 34, Lombachweg 33
3000 Bern 15
900 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
botschaft.bern@mfa.gov.tr
031/359 70 70
031/359 70 89
telefax 031/352 88 19
Botschaft
Büro für Bildung
Lombachweg 33
3006 Bern
egitim@bluewin.ch
031/352 23 28
telefax 031/352 12 35
Botschaft
Pressestelle
Lombachweg 33
3006 Bern
bern-pressdept@bluewin.ch
031/368 13 55
telefax 031/368 13 56
Botschaft
Finanzberater
Lombachweg 33
3006 Bern
031/351 44 26
telefax 031/352 88 19
Botschaft
Büro für Arbeit und Soziales
Lombachweg 33
3006 Bern
031/351 06 29
Botschaft
wirtschaftliche und kommerzielle Berater
Lombachweg 33
3006 Bern
031/351 43 75
telefax 031/351 43 55
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Postfach 34, Lombachweg 33
3000 Bern 15
031/359 70 70
telefax 031/352 88 19
Konsulat
GeneralKonsulat der Republik Türkei
Postfach 1901, Route de Pré-Bois 20
1215 Genf 15 Flughafen
consulat.geneve@mfa.gov.tr
022/710 93 60
telefax 022/710 93 61
Konsulat
GeneralKonsulat der Republik Türkei
Weinbergstrasse 65
8006 Zürich
konsulat.zurich@mfa.gov.tr
044/368 29 00
telefax 044/368 29 19
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

