ÜBERSETZUNGEN FÜR DEN IMMOBILIENSEKTOR

Fachübersetzungen auf dem Gebiet der Immobilien sind für Unternehmen unverzichtbar geworden. Die Übersetzung von Immobilienunterlagen (Kauf- oder Verkaufsvertrag, Beurkundung des Kaufvertrags, Vorvertrag, Kostenvoranschlag usw.) stellt für Unternehmen eine enorme Herausforderung dar, insbesondere für jene, die sich auch international Marktanteile sichern wollen. Der Übersetzer indessen muss die Fachbegriffe sowohl genau übersetzen als auch an die lokale Kultur anpassen.

Dokumentarten:

  • Mietvertrag
  • Kautionsvertrag
  • Protokoll
  • Bestandsaufnahme
  • Pachtvertrag
  • Pflichtenheft
  • Mietquittung
  • Gewerblicher Mietvertrag

ÜBERSETZUNGEN FÜR DEN IMMOBILIENSEKTOR

UNSER TEAM ZU IHREN DIENSTEN

Durch unsere Dienste helfen wir Ihnen, sich in der Schweiz oder in anderen Ländern niederzulassen, denn wir garantieren Dienste von erstklassiger Qualität. Unsere internen Übersetzer, die in Basel und in Zürich ansässig sind, sind alle Muttersprachler ihrer jeweiligen Sprache (Zielsprache). Sie sind alle Diplom-Übersetzer oder besitzen den akademischen Abschluss als European Master in Translation.

Sprachen:

Deutsch l Englisch (GB) l Englisch (US) l Französisch l Niederländisch l Spanisch (EU) l Spanisch (Süd-/Leteinamerika) l Italienisch l Portugiesisch (EU) l Portugiesisch (Brasilianisch) l Griechisch l Arabisch l Dänisch l Schwedisch l Norwegisch l Finnisch l Ungarisch l Polnisch l Russisch l Chinesisch (Kantonesisch) l Chinesisch (Mandarin) l Hindi l Indonesisch l Japanisch l Malai l Thai l Vietnamesisch

Auch für andere Sprachen können Sie uns gerne kontaktieren.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post