BOTSCHAFT UND KONSULAT VON TSCHECHIEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Tschechien

Botschaft
Kanzlei

Muristrasse 53
3006 Bern

07.45 – 16.15 Uhr

bern@embassy.mzv.cz

031/350 40 70
Handelsabteilung:
031/350 40 75
Kulturabteilung:
031/350 40 90

telefax 031/350 40 98

Botschaft

Visa
Postfach 170, Muristrasse 53/53a
3000 Bern 16

031/352 56 81

telefax 031/352 56 78

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Muristrasse 53
3006 Bern

07.45 – 16.15 Uhr

consulate_bern@embassy.mzv.cz

031/350 40 70

telefax 031/350 40 97

Konsulat

Konsulat der Republik Tschechien
Gerbergasse 1
4001 Basel

basel@honorary.mzv.cz

061/269 50 70

telefax 061/269 50 50

Konsulat

Konsulat der Republik Tschechien
Palazzo Riforma, Crocicchio Cortogna 6
6901 Lugano

Lugano@honorary.mzv.cz

091/922 85 75

telefax 058/717 92 81

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON TSCHECHIEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post