BOTSCHAFT UND KONSULAT VON SCHWEDEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Schweden

Botschaft
Kanzlei
Bundesgasse 26
3011 Bern

9.00 – 12.15 Uhr und 13.45 – 16.00 Uhr

ambassaden.bern@gov.se

031/328 70 00

telefax 031/328 70 01

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Konsulat von Schweden
Postfach 159, Stadelhoferstrasse 40
8024 Zürich

info@se-konsulat.ch

043/343 10 50

telefax 043/343 10 52

Konsulat

Bundesgasse 26
3011 Bern

ambassaden.bern@gov.se

031/328 70 00

telefax 031/328 70 01

Konsulat

Konsulat von Schweden
Glockengasse 4
4001 Basel

info@skbasel.ch

061/266 10 30

telefax 061/266 10 03

Konsulat

Konsulat von Schweden
Postfach 3830, Rue du Rhône 80-84
1211 Genf 3

consulat@swedgen.ch

022/718 80 97

telefax 022/718 80 98

Konsulat

Konsulat von Schweden
Postfach 5696, 2, Avenue de Montbenon
1002 Lausanne

swconlau@fastnet.ch

021/351 13 00

telefax 021/351 13 01

Konsulat

Konsulat von Schweden
Via Nassa 17
6900 Lugano

info@consolatodisvezia.ch

091/921 23 31

telefax 091/921 23 31

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON SCHWEDEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post