BOTSCHAFT UND KONSULAT VON NEUSEELAND

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Neuseeland

Botschaft
Kanzlei

Friedrich Strasse 60, Atrium Friedrichstrasse
D-10117 Berlin

9.00-13.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr 9.00-13.00 Uhr und 14.00-16.30 (Freitag)

nzembber@infoem.org

004930/20 621-0

telefax 004930/20 621-114

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Generalkonsulat von Neuseeland
Chemin des Fins 2
1218 Le Grand-Saconnex

mission.nz@bluewin.ch; (visa in London www.ttsnzvisa.com)

022/929 03 50

telefax 022/929 03 77

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON NEUSEELAND

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

Konsulat von Neuseeland

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Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post