BOTSCHAFT UND KONSULAT VON NEUSEELAND
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Neuseeland
Botschaft
Kanzlei
Friedrich Strasse 60, Atrium Friedrichstrasse
D-10117 Berlin
9.00-13.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr 9.00-13.00 Uhr und 14.00-16.30 (Freitag)
nzembber@infoem.org
004930/20 621-0
telefax 004930/20 621-114
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Generalkonsulat von Neuseeland
Chemin des Fins 2
1218 Le Grand-Saconnex
mission.nz@bluewin.ch; (visa in London www.ttsnzvisa.com)
022/929 03 50
telefax 022/929 03 77
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.
Konsulat von Neuseeland

