BOTSCHAFT UND KONSULAT VON PERU

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Peru

Botschaft
Kanzlei

Thunstrasse 36
3005 Bern

09.00 – 17.00 Uhr

info@embaperu.ch

031/351 85 55

telefax 031/351 85 70

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Thunstrasse 36
3005 Bern

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

consulado@embaperu.ch

031/351 85 67
Notfall: 079/8848487

telefax 031/351 85 70

Konsulat

Generalkonsulat von Peru
Rue des Pierres-du-Niton 17
1207 Genf

conperginebra@conperginebra.ch

022/707 49 17
Notfall: 079/6545451

telefax 022/707 49 18

Konsulat

Generalkonsulat von Peru
Löwenstrasse 69
8001 Zürich

mail@conperzurich.ch

044/211 82 11
044/211 82 12
044/211 82 72
Notfall: 079/956 65 07

telefax 044/211 88 30

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON PERU

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post