BOTSCHAFT UND KONSULAT VON DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Dominikanische Republik
Botschaft
Kanzlei
Postfach 22, Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15
10.00 – 16.00 Uhr
info@embajadadominicana.ch
031/351 15 85
031/351 15 89
telefax 031/351 15 87
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Postfach 22, Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15
10.00 – 16.00 Uhr
consular@embajadadominicana.ch
031/351 25 62
telefax 031/351 15 87
Konsulat
Generalkonsulat von Dominikanische Republik
Löwenstrasse 65
8001 Zürich
infodom@consuldomzh.ch
043/818 93 44
043/818 93 45
telefax 043/818 93 46
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

