BOTSCHAFT UND KONSULAT VON CHINA
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von China
Botschaft
Kanzlei
Kalcheggweg 10
3006 Bern
08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
china-embassy@bluewin.ch
031/352 73 32
031/351 63 37
telefax 031/351 45 73
Botschaft
Militärattaché
Kalcheggweg 10
3006 Bern
031/351 46 04
telefax 031/351 46 04
Botschaft
Kulturabteilung
Kalcheggweg 10
3006 Bern
031/351 56 40
telefax 031/351 43 15
Botschaft
Bildungsbereich
Bersetweg 6
3073 Gümligen
031/951 43 25
telefax 031/951 43 31
Botschaft
Presseabteilung
Kalcheggweg 10
3006 Bern
031/351 39 82
telefax 031/351 39 82
Botschaft
Wirtschafts- und Handelsdienst
J.V.Widmannstrasse 7
3074 Muri b. Bern
admin@sinoswiss.net
031/951 14 02
telefax 031/951 05 75
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Lombachweg 23
3006 Bern
09.00 – 12.00 Uhr
visastelle@bluewin.ch
031/351 45 93
telefax 031/351 82 56
Konsulat
Generalkonsulat der Volksrepublik China
Bellariastrasse 20
8002 Zürich
chinaconsul_zu_ch@mfa.gov.cn
044/201 10 05
telefax 044/201 77 12
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

