BOTSCHAFT UND KONSULAT VON RUMÄNIEN
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Rumänien
Botschaft
Kanzlei
Kirchenfeldstrasse 78
3005 Bern
8.30-12.30 Uhr und 13.30-17.30 Uhr (Montag-Donnerstag) 8.30-16.30 Uhr (Freitag)
berna@mae.ro
031/352 35 22
031/352 53 00
telefax 031/352 64 55
Botschaft
Wirtschafts- und Handelsabteilung
Brunnadernstrasse 20
3006 Bern
economic@roamb.ch
031/352 35 46
telefax 031/351 82 28
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Brunnadernstrasse 20
3006 Bern
13.00-17.00 (Montag/Mittwoch) 9.00-13.00 (Dienstag/Donnerstag)
consulat@roamb.ch
031/351 36 39
telefax 031/352 35 51
Konsulat
Konsulat von Rumänien
Rue Colladon 14
1209 Genf
consulatroumanie@gmail.com
022/788 44 37
telefax 022/788 44 38
Konsulat
Konsulat von Rumänien
Riva Paradiso 42
6900 Lugano
consorom@bluewin.ch
091/994 93 92
telefax 091/994 93 95
Konsulat
Generalkonsulat von Rumänien
Industriestrasse 10
8618 Oetwil am See
dzc@deesse.ch
044/929 65 42
telefax 044/929 65 05
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

