BOTSCHAFT UND KONSULAT VON RUMÄNIEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Rumänien

Botschaft
Kanzlei

Kirchenfeldstrasse 78
3005 Bern

8.30-12.30 Uhr und 13.30-17.30 Uhr (Montag-Donnerstag) 8.30-16.30 Uhr (Freitag)

berna@mae.ro

031/352 35 22
031/352 53 00

telefax 031/352 64 55

Botschaft

Wirtschafts- und Handelsabteilung
Brunnadernstrasse 20
3006 Bern

economic@roamb.ch

031/352 35 46

telefax 031/351 82 28

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Brunnadernstrasse 20
3006 Bern

13.00-17.00 (Montag/Mittwoch) 9.00-13.00 (Dienstag/Donnerstag)

consulat@roamb.ch

031/351 36 39

telefax 031/352 35 51

Konsulat

Konsulat von Rumänien
Rue Colladon 14
1209 Genf

consulatroumanie@gmail.com

022/788 44 37

telefax 022/788 44 38

Konsulat

Konsulat von Rumänien
Riva Paradiso 42
6900 Lugano

consorom@bluewin.ch

091/994 93 92

telefax 091/994 93 95

Konsulat

Generalkonsulat von Rumänien
Industriestrasse 10
8618 Oetwil am See

dzc@deesse.ch

044/929 65 42

telefax 044/929 65 05

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON RUMÄNIEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post