BOTSCHAFT UND KONSULAT VON ITALIEN
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Italien
Botschaft
Kanzlei
Elfenstrasse 14
3006 Bern
9.00-13.00 14.00-17.00 Von Montag bis Donnerstag 08.30-13.00 13.30-16.30 Freitag
ambasciata.berna@esteri.it
031/350 07 77
telefax 031/350 07 11
Botschaft
Büro Verteidigungsattaché
Rue de Varenne 50
F-75007 Paris
segretaria.parigi@smd.difesa.it
0033/1 45 48 35 45
Botschaft
Büro für Handelsangelegenheiten
Elfenstrasse 14
3006 Bern
commerciale.ambberna@esteri.it
031/350 07 77
telefax 031/350 07 11
Botschaft
Amt für soziale Angelegenheiten
Elfenstrasse 14
3006 Bern
emigrazione.ambberna@esteri.it
031/350 07 77
telefax 031/350 07 11
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Willadingweg 23
3006 Bern
segreteria.consberna@esteri.it
031/390 10 11
telefax 031/382 49 32
Konsulat
Konsulat von Italien
Schaffhauserrheinweg 5
4058 Basel
segreteria.basilea@esteri.it
061/689 96 26
telefax 061/691 01 68
Konsulat
Generalkonsulat von Italien
Rue Ch. Galland 14
1206 Genf
consolato.ginevra@esteri.it
022/839 67 44
telefax 022/839 67 45
Konsulat
Generalkonsulat von Italien
Via Ferruccio Pelli 16
6900 Lugano
consolato.lugano@esteri.it
091/913 30 50
telefax 091/923 75 78
Konsulat
Generalkonsulat von Italien
Tödistrasse 65
8039 Zürich
segreteria.zurigo@esteri.it
044/286 62 39
telefax 044/201 16 11
Botschaft
Polizeistelle
Elfenstrasse 14
3006 Bern
031/350 07 77
telefax 031/350 07 11
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

