BOTSCHAFT UND KONSULAT VON ITALIEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Italien

Botschaft
Kanzlei

Elfenstrasse 14
3006 Bern

9.00-13.00 14.00-17.00 Von Montag bis Donnerstag 08.30-13.00 13.30-16.30 Freitag

ambasciata.berna@esteri.it

031/350 07 77

telefax 031/350 07 11

Botschaft

Büro Verteidigungsattaché

Rue de Varenne 50
F-75007 Paris

segretaria.parigi@smd.difesa.it

0033/1 45 48 35 45

Botschaft

Büro für Handelsangelegenheiten

Elfenstrasse 14
3006 Bern

commerciale.ambberna@esteri.it

031/350 07 77

telefax 031/350 07 11

Botschaft

Amt für soziale Angelegenheiten

Elfenstrasse 14
3006 Bern

emigrazione.ambberna@esteri.it

031/350 07 77

telefax 031/350 07 11

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Willadingweg 23
3006 Bern

segreteria.consberna@esteri.it

031/390 10 11

telefax 031/382 49 32

Konsulat

Konsulat von Italien
Schaffhauserrheinweg 5
4058 Basel

segreteria.basilea@esteri.it

061/689 96 26

telefax 061/691 01 68

Konsulat

Generalkonsulat von Italien
Rue Ch. Galland 14
1206 Genf

consolato.ginevra@esteri.it

022/839 67 44

telefax 022/839 67 45

Konsulat

Generalkonsulat von Italien

Via Ferruccio Pelli 16
6900 Lugano

consolato.lugano@esteri.it

091/913 30 50

telefax 091/923 75 78

Konsulat

Generalkonsulat von Italien

Tödistrasse 65
8039 Zürich

segreteria.zurigo@esteri.it

044/286 62 39

telefax 044/201 16 11

Botschaft

Polizeistelle

Elfenstrasse 14
3006 Bern

031/350 07 77

telefax 031/350 07 11

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON ITALIEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post