BOTSCHAFT UND KONSULAT VON NORWEGEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Norwegen

Botschaft
Kanzlei

Postfach 5264, Bubenbergplatz 10
3001 Bern

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

emb.bern@mfa.no

031/310 55 55

telefax 031/310 55 51

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Postfach 5264, Bubenbergplatz 10
3001 Bern

emb.bern@mfa.no

031/310 55 55

telefax 031/310 55 51

Konsulat

Rolf Olsen 

Consul Général Honoraire 

Consulate Général honoraire de Norvège  

Rue Ami-Lévrier 15, 1201 Genève 

Mobile: +41 79 250 7074 

Office: +41 22 365 99 60 

téléfax 022/707 18 11

Konsulat

Konsulat des Königreichs Norwegen
Albergo Losone
6616 Losone

diego@albergolosone.ch

091/785 70 00

Konsulat

Generalkonsulat des Königreichs Norwegen

Postfach 1130, Bahnhofstrasse 70
8021 Zürich

zuerich@konsulat-norwegen.ch

058/258 12 60

telefax 058/258 10 99

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON NORWEGEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post