BOTSCHAFT UND KONSULAT VON ALBANIEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Albanien

Botschaft
Kanzlei

Pourtalèsstrasse 45A
3074 Muri b. Bern

09.00-16.00 Uhr 09.00-14.00 Uhr Freitag

emalb.ch@bluewin.ch; embassy.bern@mfa.gov.al

031/952 60 10

telefax 031/952 60 13

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Pourtalèsstrasse 45A
3074 Muri b. Bern

embassy.bern@mfa.gov.al; emalb.ch@bluewin.ch

031/952 60 10

telefax 031/952 60 13

Konsulate

Konsulat der Republik Albanien
Wehntalerstrasse 381
8050 Zürich

edi.ruegg@bluewin.ch

055/292 20 00

telefax 055/282 25 52

Konsulate

Konsulat der Republik Albanien

Contrada di Verla 1
6900 Lugano

091/208 31 14

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON ALBANIEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen.

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Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post