BOTSCHAFT UND KONSULAT VON VIETNAM

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Vietnam

Botschaft
Kanzlei

Schlösslistrasse 26
3008 Bern

08.30-12.00 Uhr 14.00-17.30 Uhr

vietsuisse@bluewin.ch

031/388 78 72
031/388 78 75

telefax 031/388 78 79

Botschaft

Handelsabteilung
Stadtbachstrasse 40
3012 Bern

08.30-12.00 Uhr 14.00-17.30 Uhr

ch@moit.gov.vn

031/301 83 34

telefax 031/301 46 81

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Schlösslistrasse 26
3008 Bern

Montag-Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr 14.00-17.00 Uhr Freitag: 09.00-12.00 Uhr

vietsuisse@bluewin.ch

031/388 78 78

telefax 031/388 78 79

Konsulat

Konsulat der Sozialistischen Republik Vietnam

Chemin des Corbillettes 30
1218 Le Grand-Saconnex

022/798 48 90

telefax 022/798 07 24

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON VIETNAM

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post