BOTSCHAFT UND KONSULAT VON NIEDERLANDE

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Niederlande

Botschaft
Kanzlei

Postfach 354, Seftigenstrasse 7
3000 Bern 14

8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

ben@minbuza.nl

031/350 87 00

telefax 031/350 87 10

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Postfach 354, Seftigenstrasse 7
3000 Bern 14

Geöffnet nach Vereinbarung

ben-ca@minbuza.nl

031/350 87 00

telefax 031/350 87 30

Konsulat

Konsulat des Königreichs der Niederlande
Postfach 3414, Stiftsgasse 9
4002 Basel

nl-consulaat-basel@bluewin.ch

061 261 19 39

telefax 061 264 90 91

Konsulat

Generalkonsulat des Königreichs der Niederlande
Postfach 196, Avenue Giuseppe-Motta 31-33
1211 Genf 20

nlconsulaatge@bluewin.ch

079/927 66 00

Konsulat

Konsulat des Königreichs der Niederlande

Casella postale 403
6908 Massagno Caselle

a.vandermei@bluewin.ch

091/966 12 74

Consulats

Generalkonsulat des Königreichs der Niederlande

Binzstrasse 18
8045 Zürich

zijderveldt@bluewin.ch

044/455 60 02

telefax 044/455 60 04

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON NIEDERLANDE

 

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post