BOTSCHAFT UND KONSULAT VON MONACO

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Monaco

Botschaft
Kanzlei

Gryphenhübeliweg 7
3006 Bern

Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr

ambassademonaco@bluewin.ch

031/356 28 58

telefax 031/356 28 55

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Generalkonsulat des Fürstentums Monaco
Postfach 6423, Bubenbergplatz 8
3001 Bern

eric.vongraffenried@vongraffenried.ch

031/560 66 06

telefax 031/560 66 01

Konsulat

Konsulat des Fürstentums Monaco
Postfach, Rittergasse 25
4001 Basel

philip.baumann@notenstein-laroche.ch

061/976 62 62

telefax 061/976 62 63

Konsulat

Konsulat des Fürstentums Monaco
Quai du Seujet 30
1201 Genf

frumpf@huet.ch

022/707 65 36

telefax 022/707 17 59

Konsulat

Konsulat des Fürstentums Monaco
Via F. Somaini 3
6900 Lugano

monaco@rimoldigianandrea.ch

091/994 70 28

Konsulat

Konsulat des Fürstentums Monaco

Chapfstrasse 48
8126 Zumikon

consulatdemonaco.zuerich@bluewin.ch

044/919 04 16

telefax 044/919 03 97

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON MONACO

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post