BOTSCHAFT UND KONSULAT VON FRANKREICH

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Frankreich

Botschaft
Kanzlei

Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern

8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

chancellerie.berne-amba@diplomatie.gouv.fr

031/359 21 11

telefax 031/359 21 91

Botschaft

Militärmission

Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern

031/359 21 11

telefax 031/359 21 49

Botschaft

Zusammenarbeit + Kultur Dienst
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern

scac@ambafrance-ch.org;presse@ambafrance-ch.org

031/359 21 11

telefax 031/359 21 92

Botschaft

Wirtschaftsabteilung
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern

berne@dgtresor.gouv.fr

031/380 17 17

telefax 031/380 17 18

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Konsularagentur von Frankreich
Gellerstrasse 18
4052 Basel

079/277 23 90

telefax 058/212 55 06

Konsulat

Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf

info@consulfrance-geneve.org

022/319 00 00
022/319 00 12
022/319 00 14

telefax 022/319 00 70

Konsulat

Generalkonsulat von Frankreich

Via Maggio 1
6900 Lugano

091/973 17 31
091/973 14 21

telefax 091/972 28 28

Konsulat

Generalkonsulat von Frankreich

Höhenweg 6
4812 Mühlethal

041/370 40 44
079/357 96 33

Konsulat

Generalkonsulat von Frankreich

Place de la Gare 2
1950 Sitten

consulfrance.sion@gmail.com

079/895 64 44

Konsulat

Generalkonsulat von Frankreich

Rue des Mayettes 5
2824 Vicques

contact@consulfrance-delemont.org

022/548 12 34

telefax 032/435 15 38

Konsulat

Generalkonsulat von Frankreich

Postfach 1782, Signaustrasse 1
8032 Zürich

admin-francais.zurich-fslt@diplomatie.gouv.fr

044/268 85 85

telefax 044/268 85 00

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON FRANKREICH

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post