BOTSCHAFT UND KONSULAT VON FRANKREICH
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Frankreich
Botschaft
Kanzlei
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern
8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
chancellerie.berne-amba@diplomatie.gouv.fr
031/359 21 11
telefax 031/359 21 91
Botschaft
Militärmission
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern
031/359 21 11
telefax 031/359 21 49
Botschaft
Zusammenarbeit + Kultur Dienst
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern
scac@ambafrance-ch.org;presse@ambafrance-ch.org
031/359 21 11
telefax 031/359 21 92
Botschaft
Wirtschaftsabteilung
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern
berne@dgtresor.gouv.fr
031/380 17 17
telefax 031/380 17 18
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Konsularagentur von Frankreich
Gellerstrasse 18
4052 Basel
079/277 23 90
telefax 058/212 55 06
Konsulat
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
info@consulfrance-geneve.org
022/319 00 00
022/319 00 12
022/319 00 14
telefax 022/319 00 70
Konsulat
Generalkonsulat von Frankreich
Via Maggio 1
6900 Lugano
091/973 17 31
091/973 14 21
telefax 091/972 28 28
Konsulat
Generalkonsulat von Frankreich
Höhenweg 6
4812 Mühlethal
041/370 40 44
079/357 96 33
Konsulat
Generalkonsulat von Frankreich
Place de la Gare 2
1950 Sitten
consulfrance.sion@gmail.com
079/895 64 44
Konsulat
Generalkonsulat von Frankreich
Rue des Mayettes 5
2824 Vicques
contact@consulfrance-delemont.org
022/548 12 34
telefax 032/435 15 38
Konsulat
Generalkonsulat von Frankreich
Postfach 1782, Signaustrasse 1
8032 Zürich
admin-francais.zurich-fslt@diplomatie.gouv.fr
044/268 85 85
telefax 044/268 85 00
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

