BOTSCHAFT UND KONSULAT VON CHINA

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von China

Botschaft
Kanzlei

Kalcheggweg 10
3006 Bern

08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

china-embassy@bluewin.ch

031/352 73 32
031/351 63 37

telefax 031/351 45 73

Botschaft

Militärattaché
Kalcheggweg 10
3006 Bern

031/351 46 04

telefax 031/351 46 04

Botschaft

Kulturabteilung

Kalcheggweg 10
3006 Bern

031/351 56 40

telefax 031/351 43 15

Botschaft

Bildungsbereich
Bersetweg 6
3073 Gümligen

031/951 43 25

telefax 031/951 43 31

Botschaft

Presseabteilung
Kalcheggweg 10
3006 Bern

031/351 39 82

telefax 031/351 39 82

Botschaft

Wirtschafts- und Handelsdienst
J.V.Widmannstrasse 7
3074 Muri b. Bern

admin@sinoswiss.net

031/951 14 02

telefax 031/951 05 75

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Lombachweg 23
3006 Bern

09.00 – 12.00 Uhr

visastelle@bluewin.ch

031/351 45 93

telefax 031/351 82 56

Konsulat

Generalkonsulat der Volksrepublik China
Bellariastrasse 20
8002 Zürich

chinaconsul_zu_ch@mfa.gov.cn

044/201 10 05

telefax 044/201 77 12

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON CHINA

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post