BOTSCHAFT UND KONSULAT VON JAPAN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Japan

Botschaft
Kanzlei

Postfach, Engestrasse 53
3000 Bern 9

9.00 – 12.30 Uhr und 13.45 – 17.15 Uhr

eojs@br.mofa.go.jp

031/300 22 22

telefax 031/300 22 55

Botschaft

Kultur- und Informationszentrum (JICC)
Postfach, Engestrasse 43
3000 Bern 9

jicc@br.mofa.go.jp

031/305 15 70

telefax 031/305 15 73

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Postfach, Engestrasse 53
3000 Bern 9

consularsection@br.mofa.go.jp

031/300 22 22

telefax 031/300 22 56

Konsulat

Konsulat von Japan
Rue de Lausanne 82
1202 Genf

consulate@br.mofa.go.jp

022/716 99 00

telefax 022/716 99 01

Konsulat

Generalkonsulat von Japan
Utoquai 55
8008 Zürich

044/269 40 46

telefax 044/269 40 44

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON JAPAN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post