BOTSCHAFT UND KONSULAT VON BELARUS

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Belarus

Botschaft
Kanzlei

Postfach 153, Quartierweg 6
3074 Muri b. Bern

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

switzerland@mfa.gov.by

031/952 79 14

telefax 031/952 76 16

Botschaft

Büro der Handelsangelegenheiten
Postfach 153, Quartierweg 6
3074 Muri b. Bern

switzerland@mfa.gov.by

031/952 76 31

telefax 031/952 76 16

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Postfach 153, Quartierweg 6
3074 Muri b. Bern

9.00 -12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr (Montag, Dienstag und Donnerstag)

switzerland.consul@mfa.gov.by

031/952 76 81

telefax 031/952 76 16

Konsulat

Konsulat der Republik Belarus

Postfach 11, Helenastrasse 11
8034 Zürich

info@belarus-konsulat.ch

044/210 11 44
044/210 19 19

telefax 044/210 22 44

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON BELARUS

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post