BOTSCHAFT UND KONSULAT VON THAILAND

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Thailand

Botschaft
Kanzlei

Kirchstrasse 56
3097 Liebefeld

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

thai.bern@bluewin.ch

031/970 30 30
031/970 30 31
031/970 30 32
031/970 30 33
031/970 30 34

telefax 031/970 30 35

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Kirchstrasse 56
3097 Liebefeld

09.00-12.00 Uhr

thai.bern@bluewin.ch

031/970 34 14
031/970 34 15

telefax 031/970 30 37

Konsulat

Generalkonsulat des Königreichs Thailand

Aeschenvorstadt 71
4010 Basel

info@thaikonsulat.ch

061/206 45 65

telefax 061/206 45 46

Konsulat

Konsulat des Königreichs Thailand
91, rue de la Servette
1202 Genf

info@thaiconsulate.ch

022/311 07 23

telefax 022/345 12 08

Konsulat

Konsulat des Königreichs Thailand

Postfach, Löwenstrasse 42
8001 Zürich

info@thai-consulate.ch

043/344 70 00

telefax 043/344 70 01

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON THAILAND

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post