BOTSCHAFT UND KONSULAT VON INDIEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Indien

Botschaft
Kanzlei

Postfach 406, Kirchenfeldstrasse 28
3005 Bern

9.00 – 13.00 und 13.30 – 17.30

hoc.berne@mea.gov.in

031/350 11 30

telefax 031/351 15 57

Botschaft

kommerzielle Dienstleistung
Postfach 406, Kirchenfeldstrasse 28
3005 Bern

9.00 – 13.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

031/350 11 30

telefax 031/351 15 57

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Postfach 406, Kirchenfeldstrasse 28
3005 Bern

09.30-12.30 Uhr

hoc.berne@mea.gov.in

031/350 11 30

telefax 031/351 15 57

Konsulat

Generalkonsulat der Republik Indien
Rue du Valais 9
1202 Genf

022/906 86 86

telefax 022/906 86 96

Konsulat

Generalkonsulat der Republik Indien

Bahnhofplatz 9
8001 Zürich

jhmakwana@makwana.com

043/344 32 14

telefax 043/268 51 02

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON INDIEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post