BOTSCHAFT UND KONSULAT VON UNGARN
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Ungarn
Botschaft
Kanzlei
Muristrasse 31
3006 Bern
8.30 – 16.30 8.30 – 14.00 (Freitag)
brn.missions@mfa.gov.hu
031/352 85 72
031/352 85 73
031/352 28 67
telefax 031/351 20 01
Botschaft
Militärattaché
Muristrasse 31
3006 Bern
031/352 86 06
Botschaft
Büro von Kommerzienrat
Sulgeneckstrasse 64
3005 Bern
031/371 45 96
031/371 45 97
031/371 88 95
telefax 031/371 77 28
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Eigerplatz 5
3007 Bern
10.00 – 12.00 (Dienstag – Freitag)
consulate.brc@mfa.gov.hu
031/371 13 55
031/371 13 56
telefax 031/371 71 14
Konsulat
Konsulat von Ungarn
Via Curti 2
6901 Lugano
info@consolatodiungheria.ch
091/966 27 66
telefax 091/910 26 65
Konsulat
Generalkonsulat von Ungarn
Dorfstrasse 13
6340 Baar
groupsecretary@jmg.ch / agrarius@hungaroswiss.ch
041/725 20 20
056/622 60 34
telefax 041/725 20 27<br>téléfax 056/622 60 44
Konsulat
Generalkonsulat von Ungarn
Bleicherweg 20
8002 Zürich
hun@ihagholding.ch
044/205 14 22
telefax 044/205 14 80
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

