BOTSCHAFT UND KONSULAT VON UNGARN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Ungarn

Botschaft
Kanzlei

Muristrasse 31
3006 Bern

8.30 – 16.30 8.30 – 14.00 (Freitag)

brn.missions@mfa.gov.hu

031/352 85 72
031/352 85 73
031/352 28 67

telefax 031/351 20 01

Botschaft

Militärattaché
Muristrasse 31
3006 Bern

031/352 86 06

Botschaft

Büro von Kommerzienrat
Sulgeneckstrasse 64
3005 Bern

031/371 45 96
031/371 45 97
031/371 88 95

telefax 031/371 77 28

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Eigerplatz 5
3007 Bern

10.00 – 12.00 (Dienstag – Freitag)

consulate.brc@mfa.gov.hu

031/371 13 55
031/371 13 56

telefax 031/371 71 14

Konsulat

Konsulat von Ungarn
Via Curti 2
6901 Lugano

info@consolatodiungheria.ch

091/966 27 66

telefax 091/910 26 65

Konsulat

Generalkonsulat von Ungarn
Dorfstrasse 13
6340 Baar

groupsecretary@jmg.ch / agrarius@hungaroswiss.ch

041/725 20 20
056/622 60 34

telefax 041/725 20 27<br>téléfax 056/622 60 44

Konsulat

Generalkonsulat von Ungarn

Bleicherweg 20
8002 Zürich

hun@ihagholding.ch

044/205 14 22

telefax 044/205 14 80

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON UNGARN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post