BOTSCHAFT UND KONSULAT VON GRIECHENLAND

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Griechenland

Botschaft
Kanzlei

Postfach 72, Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15

9.00 – 16.30 Uhr

gremb.brn@mfa.gr

031/356 14 14

telefax 031/368 12 72

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Postfach 72, Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15

gremb.brn@mfa.gr

031/356 14 11

telefax 031/368 12 72

Konsulat

Generalkonsulat von Griechenland
Rue Pedro Meylan 1
1208 Genf

grgencon.gnv@mfa.gr

022/735 73 90
022/735 37 47

telefax 022/786 98 44

Konsulat

Konsulat von Griechenland
Via Ferruccio Pelli 12
6900 Lugano

consolatodigrecia@bluewin.ch

091/921 16 01

telefax 091/921 10 71

Konsulat

Generalkonsulat von Griechenland

Postfach, Bellerivestrasse 67
8034 Zürich

grconszh@mpx.ch

044/388 55 77

telefax 044/388 55 70

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON GRIECHENLAND

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

×
Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post