BOTSCHAFT UND KONSULAT VON FINNLAND
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Finnland
Botschaft
Kanzlei
Postfach 70, Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15
8.30-12.15 Uhr und 13.00-16.30 Uhr Empfang von 9.00 bis 12.00 Uhr
sanomat.brn@formin.fi
031/350 41 00
telefax 031/350 41 07
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15
sanomat.brn@formin.fi
031/350 41 00
telefax 031/350 41 07
Konsulat
Konsulat von Finnland
Ochsengasse 62
4123 Allschwil
peter.fuenfschilling@balcab.ch
061/481 05 12
telefax 061/481 07 12
Konsulat
Konsulat von Finnland
Place St-François 1
1002 Lausanne
jprochat@carrard-associes.ch
021/349 19 90
telefax 021/349 19 91
Konsulat
Konsulat von Finnland
Via alla Campagna 2A
6904 Lugano 4 Caselle
nicola.wullschleger@wmmgroup.ch
091/973 38 00
telefax 091/972 29 83
Konsulat
Honorargeneralkonsulat von Finnland
Dufourstrasse 128
8008 Zürich
fin.konsulat-zh@handelskammer-fin.ch
+41 76 710 46 98
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

