BOTSCHAFT UND KONSULAT VON SPANIEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Spanien

Botschaft
Kanzlei

Postfach 310, Kalcheggweg 24
3000 Bern 15

08.00 – 15.30 Uhr

emb.berna@maec.es

031/350 52 52

telefax 031/350 52 55

Botschaft

Erziehungsberater
Kirchenfeldstrasse 42
3005 Bern

consejeria.ch@mecd.es

031/351 28 28
031/351 28 29

telefax 031/356 28 29

Botschaft

Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Kirchenfeldstrasse 42
3005 Bern

suiza@meyss.es

031/357 22 57

telefax 031/357 22 51

Botschaft

Wirtschafts- und Kommerzienrat

Gutenbergstrasse 14
3011 Bern

berna@mcx.es

031/381 21 71

telefax 031/382 18 45

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Generalkonsulat von Spanien
Marienstrasse 12
3005 Bern

cog.berna@maec.es

031/356 22 20

telefax 031/356 22 21

Konsulat

Generalkonsulat von Spanien

Postfach 59, 58, Avenue Louis Casaï, 5. Stock
1216 Cointrin

cog.ginebra@maec.es

022/749 14 60

telefax 022/734 38 69<br>telefax 022/749 14 62

Konsulat

Generalkonsulat von Spanien

Riedtlistrasse 17
8006 Zürich

cog.zurich@maec.es

044/368 61 00-11
079/2763125 Notfälle

telefax 044/368 61 21

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON SPANIEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post