BOTSCHAFT UND KONSULAT VON SPANIEN
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Spanien
Botschaft
Kanzlei
Postfach 310, Kalcheggweg 24
3000 Bern 15
08.00 – 15.30 Uhr
emb.berna@maec.es
031/350 52 52
telefax 031/350 52 55
Botschaft
Erziehungsberater
Kirchenfeldstrasse 42
3005 Bern
consejeria.ch@mecd.es
031/351 28 28
031/351 28 29
telefax 031/356 28 29
Botschaft
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Kirchenfeldstrasse 42
3005 Bern
suiza@meyss.es
031/357 22 57
telefax 031/357 22 51
Botschaft
Wirtschafts- und Kommerzienrat
Gutenbergstrasse 14
3011 Bern
berna@mcx.es
031/381 21 71
telefax 031/382 18 45
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Generalkonsulat von Spanien
Marienstrasse 12
3005 Bern
cog.berna@maec.es
031/356 22 20
telefax 031/356 22 21
Konsulat
Generalkonsulat von Spanien
Postfach 59, 58, Avenue Louis Casaï, 5. Stock
1216 Cointrin
cog.ginebra@maec.es
022/749 14 60
telefax 022/734 38 69<br>telefax 022/749 14 62
Konsulat
Generalkonsulat von Spanien
Riedtlistrasse 17
8006 Zürich
cog.zurich@maec.es
044/368 61 00-11
079/2763125 Notfälle
telefax 044/368 61 21
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

