BOTSCHAFT UND KONSULAT VON ÖSTERREICH

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Österreich

Botschaft
Kanzlei

Postfach 266, Kirchenfeldstrasse 77/79
3005 Bern

8.30 – 16.30 Uhr

bern-ob@bmeia.gv.at

031/356 52 52

telefax 031/351 56 64

Botschaft

Büro Verteidigungsattaché
Postfach 266, Kirchenfeldstrasse 77/79
3005 Bern

031/352 24 35

telefax 031/352 19 46

Botschaft

Kulturforum
Postfach 266, Kirchenfeldstrasse 77/79
3005 Bern

bern-kf@bmeia.gv.at

031/356 52 53

telefax 031/351 56 64

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Postfach 266, Kirchenfeldstrasse 77/79
3005 Bern

9.00 – 12.00 Uhr Montag Dienstag Donnerstag Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Mittwoch

bern-ob@bmeia.gv.at

031/356 52 52

telefax 031/351 56 64

Konsulat

Generalkonsulat von Österreich
Leonhardstrasse 12
4002 Basel

ralph.honegger@helvetia.ch

061/271 35 35

telefax 058/280 29 10

Konsulat

Konsulat von Österreich
Postfach 522, Obere Gasse 41
7002 Chur

wunderlich_law@bluewin.ch

081/257 01 95

telefax 081/257 01 91

Konsulat

Generalkonsulat von Österreich

14, rue des Cordiers
1207 Genf

oegk-genf@dwpz.ch

022/311 17 85

telefax 022/786 49 97

Konsulat

Konsulat von Österreich

Postfach 5318, Falkengasse 3
6000 Luzern 5

honorarkonsul-lu@bluewin.ch

041/210 41 82

telefax 041/210 62 26

Konsulat

Konsulat von Österreich

Via Cantonale, 67

CH – 6805 Mezzovico-Vira

E-mail: info@oe-konsulat-ti.ch

Website: www.oe-konsulat-ti.ch

Telefon: +41.77.455.27.55 (Handy)

Fax: +41.91.220.72.00

Konsulat

Generalkonsulat von Österreich

Zolliker-Alfred-Ulrich-Strasse 2
8702 Zollikon

info@oe-konsulat-zh.ch

044/395 44 49

telefax 044/345 44 41

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON ÖSTERREICH

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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3. Übersetzung der Dokumente
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5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post