BOTSCHAFT UND KONSULAT VON BELGIEN
Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.
Botschaft und Konsulat von Belgien
Botschaft
Kanzlei
Postfach 8, Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15
8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.30 Uhr
bern@diplobel.fed.be
031/350 01 50
031/350 01 60
telefax 031/350 01 65
Konsularabteilung der Botschaft
Konsulat
Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15
bern@diplobel.fed.be
031/350 01 50
telefax 031/350 01 65
Konsulat
Konsulat von Belgien
Gerbergasse 1
4001 Basel
e.simonius@vtxmail.ch
061/261 69 22
Konsulat
Generalkonsulat von Belgien
Postfach 473, rue de Moillebeau 58
1211 Genf 19
geneva@diplobel.fed.be
022/730 40 00
telefax 022/730 40 17
Konsulat
Konsulat von Belgien
Via Bertaro Lambertenghi 5
6900 Lugano
consbel_lugano@bluewin.ch
091/921 44 09
telefax 091/921 44 10
Konsulat
Konsulat von Belgien
Kreuzackerstrasse 9
9000 St. Gallen
bauer@swisslegal.ch
071/228 00 44
telefax 071/228 00 40
Konsulat
Konsulat von Belgien
Mühlebachstrasse 6
8008 Zürich
consulat.belgique.zh@bluewin.ch
044/212 11 55
telefax 044/254 55 99
Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.
Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.