BOTSCHAFT UND KONSULAT VON BELGIEN

Wir haben ein Verzeichnis aller Botschaften und Konsulate in der Schweiz zusammengestellt, um Ihnen die Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu erleichtern. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung verschiedener offizieller Dokumente und Urkunden.

Botschaft und Konsulat von Belgien

Botschaft
Kanzlei

Postfach 8, Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15

8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.30 Uhr

bern@diplobel.fed.be

031/350 01 50
031/350 01 60

telefax 031/350 01 65

Konsularabteilung der Botschaft

Konsulat

Weltpoststrasse 4
3000 Bern 15

bern@diplobel.fed.be

031/350 01 50

telefax 031/350 01 65

Konsulat

Konsulat von Belgien
Gerbergasse 1
4001 Basel

e.simonius@vtxmail.ch

061/261 69 22

Konsulat

Generalkonsulat von Belgien
Postfach 473, rue de Moillebeau 58
1211 Genf 19

geneva@diplobel.fed.be

022/730 40 00

telefax 022/730 40 17

Konsulat

Konsulat von Belgien
Via Bertaro Lambertenghi 5
6900 Lugano

consbel_lugano@bluewin.ch

091/921 44 09

telefax 091/921 44 10

Konsulat

Konsulat von Belgien
Kreuzackerstrasse 9
9000 St. Gallen

bauer@swisslegal.ch

071/228 00 44

telefax 071/228 00 40

Konsulat

Konsulat von Belgien
Mühlebachstrasse 6
8008 Zürich

consulat.belgique.zh@bluewin.ch

044/212 11 55

telefax 044/254 55 99

BOTSCHAFT UND KONSULAT VON BELGIEN

Die Botschaft eines Landes unterhält eine Konsularabteilung, um im Ausland lebende Bürger bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten zu unterstützen. Konsulate übernehmen in der Regel Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zivilstand. Sie können Urkunden für alle Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Anerkennung, Tod) ausstellen und Ausweisdokumente (Pass) zustellen lassen. Diese Dokumente können allerdings nur im Rahmen der im Recht des Gastlandes vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen ausgestellt werden.

Ein im Ausland lebender Bürger kann die Botschaft seines Landes ferner um Schutz ersuchen, wenn seine Sicherheit seiner Meinung nach ausserhalb nicht gewährleistet ist (Asylrecht). In einigen Fällen wird dieses Recht kraft der diplomatischen Immunität auch auf die Staatsbürger anderer Länder erweitert. Diese Massnahme ist allerdings umstritten, und die Behörden können die Ausweisung des Flüchtlings verlangen. In Schwierigkeiten geratene Bürger, die im Ausland beispielsweise Geld oder Ausweisdokumente verloren haben, können die Botschaft ebenfalls um Hilfe bitten. Zur Erleichterung der Formalitäten und der individuellen Unterstützung unterhalten einige Botschaften mehrere Konsulate in einem Land entweder in der Nähe grösserer Gemeinschaften ihrer Staatsbürger oder in den grösseren Städten.

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Beglaubigte Übersetzung l Beglaubigte Kopie l Apostille

Beglaubigte Kopie/Apostille
1. Bringen Sie die Originale vorbei oder senden Sie sie uns zu.
2. Wir lassen für Sie eine beglaubigte Kopie oder Apostille anfertigen.
3. Wir senden Ihnen die beglaubigte Kopie oder Apostille per Post zu.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Frist: 2-4 Werktage
1. Zusendung der Dokumente per
E-Mail.
2. Kostenvoranschlag
3. Übersetzung der Dokumente
4. Beglaubigung (Stempel/Unterschrift)
5. Legalisierung nach Bedarf (Notar)
6. Rücksendung der Dokumente per Post